Die Österreichisch-Ungarische Monarchie.
A. Allgemeines.
i. Größe, Lage, Grenzen und Einteilung. An Flächenraum
(624 85g qkm) in Europa nur von Rußland übertroffen, steht Öster-
reich-Ungarn an Bevölkerungsziffer (45,4 Mill.) weit hinter dem
Deutschen Reiche zurück. Seine Lage in der Mitte zwischen Nordpol
und Äquator ist eine durchaus kontinentale und infolge des Um-
standes, daß nur ein Fünftel seiner Grenzlinie das Meer berührt,
keine besonders günstige zu nennen. Weit vom Atlantischen Ozean
und den hochentwickelten Ländern Westeuropas entfernt, durch
teilweise recht unwegsame Gebirge (welche?) von seinen Nachbar-
ländern Rußland, Italien und der Schweiz getrennt, ist Österreich-
Ungarn für seinen Handel und Verkehr durch Bodengestaltung und
den Lauf einiger Flüsse auf Deutschland hingewiesen, mit dem es
auch teilweise durch Geschichte und Bevölkerung eng verbunden ist.
Ein großer Nachteil ist auch der Umstand, daß das Mündungsgebiet
der Donau, dieser Hauptverkehrsader Österreich-Ungarns, sich in
fremder Hand befindet. Bestimme die politischen Grenzen nach der
Karte ! An welcher Stelle ist ein ungehinderter Verkehr mit Rußland
möglich? Österreich-Ungarn ist ein Doppelstaat, bestehend aus zwei
Reichshälften : dem Kaisertum Österreich (diesseit der Leitha,
Cisleithanien) und dem Königreich Ungarn (jenseit der Leitha,
Transleithanien). Beide bilden zunächst noch ein gemeinsames
Zollgebiet mit einheitlicher Heeresverwaltung und gemeinschaftlicher
Vertretung nach außen. Jedoch genießen die einzelnen Kronländer
weitgehende Sonderrechte. Nenne die einzelnen Länder der öster-
reichischen sowie die der ungarischen Krone ! Eine eigenartige Stel-
lung nehmen Bosnien und die Herzegowina ein, die seit dem
TM Hauptwörter (50): [T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone], T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Westeuropas Italien Ungarn Deutschland Donau Leitha Ungarn Leitha Bosnien
— 44 —
824 Mill. M. Hauptgegenstände derselben waren Steinkohle, Wollen-
und Baumwollengarne, Rohwolle, Gold, Heringe, Silber, Kautschuk,
Felle, Eisen und Eisenwaren. — Deutschland führte Waren im
Werte von 1067 Mill. M nach Großbritannien ein und zwar haupt-
sächlich Zucker, Eisenwaren, Kleider, Seiden- und Wollwaren,
Bilder, Strumpfwaren, Spielzeug, Anilin- und andere Farbwaren,
Papier, Holz, Baumwollwaren, Maschinen, Lederwaren, Klaviere,
Porzellanwaren, Kalisalze usw. Damit ist dieses Reich Deutschlands
bester Kunde, wie wir anderseits ebenfalls zu seinen größten Ab-
nehmern zählen. (Warum ist dieser Umstand eine Friedensbürgschaft ?)
C. Das britische Kolonialreich.
Allgemeines.
Die Briten haben sich als ein hervorragend seefahrendes Volk
beizeiten in allen Erdteilen die von der Natur am reichsten aus-
gestatteten Gebiete gesichert (Kolonialkämpfe gegen Holland—kap-
land und Ostindien —, gegen Frankreich—canada) und die Wege zu
denselben durch zahlreiche Stützpunkte an den großen Verkehrs-
straßen in ihre Hand gebracht. So ist der britische Kolonialbesitz
allmählich zur dreifachen Größe Europas angewachsen und Heimat
für ein Viertel der ganzen Menschheit geworden. Er versorgt das
Mutterland mit den wichtigsten Rohstoffen für jeden Industriezweig,
gibt dem Kapital- und Menschenüberfluß desselben Gelegenheit zu
lohnender Tätigkeit und bildet für den britischen Handel ein be-
deutendes Absatzgebiet.
Der Verwaltung nach unterscheidet man die Kolonien in:
a) Kronkolonien (Regierung durch das Mutterland),
b) Kolonien mit repräsentativer Verwaltung (die Krone hat das
Einspruchsrecht gegen Gesetze und ernennt alle Beamten),
c) Kolonien mit eigener Regierung (die Krone ernennt nur den
Gouverneur).
Trotz dieser teilweise sehr engen Verbindung mit Großbritannien
gewinnen in neuester Zeit auch der deutsche und amerikanische Handel
in den Kolonien sehr an Boden. Daher sind im Mutterlande lebhafte
Stimmen für einen engeren handelspolitischen Zusammenschluß desselben
mit den Kolonien (Greater Britain) in Form einer Zollunion mit Vorzugs-
zöllen für Waren britischen Ursprungs sowie für einen Abschluß gegen-
über den anderen Staaten laut geworden. Die Kolonien verhalten sich
zu diesen Plänen allerdings fast durchweg ablehnend.
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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TM Hauptwörter (200): [T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T126: [Land Handel Europa Meer Osten Zeit Westen Volk Deutschland Jahrhundert], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschlands Ostindien Europas
354
Wenn Ich Gott um Kraft bitte, diese königlichen Pflichten
zu erfüllen, die sein Wille Mir auferlegt, so bin Ich dabei von
dem Vertrauen zum preußischen Volke getragen, welches der
Rückblick auf unsere Geschichte Mir gewährt. In guten und in
bösen Tagen hat Preußens Volk stets treu zu seinem Könige
gestanden; auf diese Treue, deren Band sich Meinen Vätern
gegenüber in jeder schweren Zeit und Gefahr als unzerreißbar
bewährt hat, zähle auch Ich in dem Bewußtsein, daß Ich sie
aus vollem Herzen erwidere als treuer Fürst eines treuen Volkes,
beide gleich stark in der Hingebung für das gemeinsame Vater-
land. Diesem Bewußtsein der Gegenseitigkeit der Liebe, welche
Mich mit Meinem Volke verbindet, entnehme Ich die Zuversicht,
daß Gott Mir Kraft und Weisheit verleihen werde, Meines
königlichen Amtes zum Heile des Vaterlandes zu walten.
Potsdam, den 18. Juni 1888. Wilhelm.
151. Eine Keichstagsverhandlung.
Sitzung Montag, den 6. Februar 1880.
Die Sitzung wird um * Uhr *5 Minuten durch den Präsidenten von wedell-
piesdorf eröffnet.
Präsident: Die Sitzung ist eröffnet.
Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt zur Einsicht auf dem Bureau offen.
Ich habe Urlaub erteilt dem Herrn Abgeordneten Dr. Kruse für sechs Tage.
Entschuldigt find die Mitglieder des Reichstags v. Schlieckmann, Krämer
und Freiherr v. Mirbach.
Als Beauftragte des Bundesrats find von dem Herrn Reichskanzler für den
ersten Gegenstand der Tagesordnung angemeldet:
Der Kaiser!. Geheime Mberregierungsrat Herr Schultz, der Kgl. Geheime
Kriegsrat Herr Koch, der Kgl. Major Herr Sachse, der Kgl. Militärintendantur-
rat Herr Köde und der Kgl. Hauptmann Herr Gaede.
wir treten in die Tagesordnung ein.
Erster Gegenstand derselben ist die erste Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe
für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres (Nr. 92 der
Drucksachen).
Ich eröffne die Beratung. Der Herr Reichskanzler hat das Wort.
Reichskanzler Fürst von Bismarck: wenn ich heute das Wort ergreife,
so ist es nicht, um die Vorlage, die der Herr Präsident eben erwähnte, Ihrer
Annahme zu empfehlen; ich bin nicht in Sorge darüber, daß sie angenommen
werden wird. Die Herren werden in allen Fraktionen darüber ihren Sinn fest-
gestellt haben, wie sie stimmen werden, und ich habe das volle vertrauen zum
deutschen Reichstag, daß er diese Steigerung der Wehrkraft geben wird in
voraussichtsvoller Beurteilung der Gesamtlage Europas. Ich werde deshalb,
wenn ich das Wort ergreife, mehr über die letztere zu reden haben als über die
Vorlage.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Schultz Koch Gaede Bismarck
358
Präsident: Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Berichterstatter.
Berichter st atter Freiherr von Maltzahn-Gültz: Das von
den beiden Herren Rednern aus dem Hause vorgeschlagene Verfahren würde in
voller Übereinstimmung mit dem Verhalten der Kommission stehen, welche fast
sämtliche Beschlüffe zu diesem Gesetze einstimmig gefaßt hat. (Bravo!)
Präsident: Meine Herren, Sie haben den Antrag gehört, den der Herr
Abgeordnete Freiherr von und zu Frankenstein gestellt und den der Herr Ab-
geordnete Or. von Bennigsen unterstützt hat, dahingehend, den vorliegenden
Gesetzentwurf nach Maßgabe der Kommissionsbeschlüsse in zweiter Beratung
en bloc anzunehmen. Es kann diesem Antrag nur Folge gegeben werden,
wenn von keiner Seite demselben widersprochen wird. Ich frage, ob Widerspruch
erhoben wird. (Pause.)
Das geschieht nicht. Ich stelle daher hiermit fest, daß der vorliegende Ge-
setzentwurf nach den Kommissionsbeschlüssen die Annahme des Reichstags gefunden
hat. (Lebhafter Beifall.) — Meine Herren, damit ist die Tagesordnung erledigt.
Ich schlage Ihnen vor, die nächste Sitzung morgen \ Uhr abzuhalten mit
folgender Tagesordnung:
t. Mündliche Berichte der Kommission für die Geschäftsordnung über die
Fortdauer der Mandate der Abgeordneten Saro, Br. von Heydebrand, Lasa
und Weyrauch (Nr. 63, 98 der Drucksachen).
2. Zweite Beratung des von den Abgeordneten Graf von Behr, Br. von
Bennigsen und von Helldorf eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Änderung
des Artikels 24 der Reichsverfassung (Nr. 29 der Drucksachen).
z. Berichte der Wahlprüfungskommission über die Wahl der Abgeordneten
von Dertzen (Parchim), Llauß, von Funcke, Panse, Richter und Henneberg.
Gegen diese Tagesordnung wird Widerspruch nicht erhoben; sie ist an-
genommen. Ich schließe die Sitzung.
(Schluß der Sitzung 3 Uhr s5 Minuten.) Nach dem stenographischen Berichte.
Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiser-
krone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen
Reichs zu fein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern
an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete
nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. Wilhelm l.
152. Von Freiheit und Vaterland.
Es sind elende und kalte Klügler aufgestanden in diesen
Tagen, die sprechen in der Nichtigkeit ihrer Herzen:
,Vaterland und Freiheit, leere Namen ohne Sinn, schöne
Klänge, womit man die Einfältigen betört! Wo es dem Menschen
wohlgeht, da ist sein Vaterland; wo er am wenigsten geplagt
wird, da blüht seine Freiheit.“
Diese sind wie die dummen Tiere nur auf den Bauch und
seine Gelüste gerichtet und vernehmen nichts von dem Wehen
des himmlischen Geistes.
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Extrahierte Personennamen: Maltzahn-Gültz Weyrauch Funcke Henneberg Wilhelm
400
Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen,
In Unsern darauf gerichteten Bestrebungen find Wir der Zustimmung aller
verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des
Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen. In diesem Sinne wird
zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter
gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage statt-
gehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen,
um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm
eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation
des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber
auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig
werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf
ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden
können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist
eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemein-
wesens, welches auf der sittlichen Grundlage des christlichen Volkslebens
steht . . ."
Mit diesen herrlichen Worten gab Kaiser Wilhelm 1. das Ziel und
me Richtlinien für unsere heutige Arbeiterversicherung an.
Der Reichstag beschäftigte sich zunächst mit der Fertigstellung und
Durchberatung des Krankenkassengesetzes, während die in Ver-
bindung mit diesem eingebrachte Vorlage eines Unfallversicherungsge-
setzes zurückgestellt wurde. In der Sitzung vom 31. Mai 1883 wurde
das Krankenversicherungsgesetz mit 216 gegen 99 Stimmen angenommen.
Es war also eine ansehnliche Mehrheit, die das Gesetz schließlich auf
sich vereinigte. Vollzogen wurde das Gesetz am 15. Juni 1883. Mit
dem 1. Dezember 1884 trat es in Kraft.
Aber schon vorher hatte Kaiser Wilhelm I. in einer weiteren Botschaft
vom 14. April 1883 dem Reichstage aufs neue die Dringlichkeit deß
gesetzlichen Schutzes der Arbeiter gegen Betriebsunfälle
ans Herz gelegt. Nur einige Sätze wollen wir aus dieser Botschaft
hervorheben. Der Kaiser sagte: „Mit Sorge erfüllt es Uns, daß die
wichtige Vorlage für die Unfallversicherung bisher nicht weiter gefördert
worden ist. ... Unsere kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in
Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besierung der Lage
der Arbeiter und den Frieden der Berufsklassen untereinander zu fördern,
solange Gott Uns Frist gibt zu wirken. Darum wollen Wir dem Reichs-
tage durch diese Unsere Botschaft von neuem und in vertrauensvoller An-
rufung feines bewährten treuen Sinnes für Kaiser und Reich die baldige
Erledigung der hierin bezeichneten wichtigen Vorlagen dringend ans Herz
legen."
Der neue Entwurf des Unfallversicherungsgesetzes wurde
an eine Kommission verwiesen, welche ihn durchberiet und mit ge-
ringen Änderungen an das Haus zurückbrachte. Mit einer überwältigen-
den Mehrheit wurde das Gesetz angenommen und am 6. Juli 1884
vollzogen. Am 1. Oktober 1885 konnte es in Kraft treten. In rascher
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Wilhelm_I. Wilhelm_I.
402
Meiner Fürsorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche
Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten und dadurch
ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. In der Überzeugung, daß auch
andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen einer
gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter dieser
Länder unter sich schon Verhandlungen führen, will Ich, daß zunächst in
Frankreich, England, Belgien und der Schweiz durch meine dortigen
Vertreter amtlich angefragt werde, ob die Regierungen geneigt sind, mit
Uns in Unterhandlung zu treten behufs einer internationalen Verständigung
über die Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter
entgegenzukommen, welche in den Ausständen der letzten Jahre und ander-
weit zutage getreten sind."
Die vom Kaiser angeordneten Einladungen ergingen, und die Ab--
gesandten sämtlicher eingeladenen Regierungen nahmen an den Verhand-
lungen teil. Die Konferenz beschäftigte sich mit folgenden Punkten:
1. Regelung der Arbeit in Bergwerken, 2. Regelung der Sonntagsarbeit,
3. Regelung der Kinderarbeit, 4. Regelung der Arbeit junger Leute,
5. Regelung der Arbeit weiblicher Personen, 6. Ausführung der verein-
barten Bestimmungen. Am 29. März 1890 hatte die Konferenz ihre
Arbeiten beendet, und die fremden Abgesandten übermittelten ihren Regie-
rungen die Ergebnisse der Verhandlungen.
Für Deutschland gingen hieraus zwei wichtige Gesetze hervor, nämlich
das Gesetz über die Gewerbegerichte und das Gesetz über
die Abänderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutz-
gesetz). Das Gewerbegericht hat den Zweck, Streitigkeiten im Arbeits-
verhältnis schnell und billig durch ein aus Arbeitgebern und Arbeitern
zusammengesetztes Gericht zu erledigen und bei den häufig vorkommenden
Arbeiterausständen als Einigungsamt zu dienen.
In der Herbsttagung 1890 ging dem Reichstage der Entwurf über
die Abänderung der Gewerbeordnung zu. Nach langen und anstrengenden
Beratungen wurde er am 8. Mai 1891 mit großer Mehrheit vom
Reichstage als Gesetz angenommen und am 1. Juni 1891 vom Kaiser
vollzogen.
Diese Gesetze sind im Laufe der Zeit mehrfach durchgesehen und
verbessert worden. Die letzte Verbesserung und Erweiterung haben sie
durch die vom Reichstage am 31. Mai 1911 verabschiedete Reichs-
versicherungsordnung erfahren. Diese Reichsversicherungsordnung,
die mit dem 1. Januar 1912 in Kraft getreten ist, faßt die drei bisher
gesondert bestehenden Arbeiterversicherungen einheitlich zusammen und
gliedert der Invaliden- und Altersversicherung die Hinterbliebenen-
vers ich ernng an, die den hinterlassenen Arbeiterwitwen und -Waisen
Unterstützungen gewährt. Sie ersetzt auch die bisher zur Durchführung
der Reichsversicherung bestellten Verwaltungsbehörden und Gerichte ver-
schiedener Art durch besondere Verwaltungsbehörden, die
sich in drei Instanzen übereinander aufbauen. Diese Behörden sind das
Versicherungs-, Oberversicherungs- und Reichsversicherungsamt.
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TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Belgien Deutschland
181
4) Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen sind, Streitigkeiten zwischen
Jnnungsmitgliedern und ihren Gesellen (Gehilfen) und Arbeitern an Stelle
der sonst zuständigen Behörden zu entscheiden;
5) zur Förderung des Gewerbebetriebs der Jnnungsmitglieder einen gemein-
schaftlichen Geschäftsbetrieb einzurichten.
Z 86. Die Innungen können unter ihrem Namen Rechte erwerben und
Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für ihre Ver-
bindlichkeiten haftet den Gläubigern nur ihr Vermögen.
8 95. Die bei den Jnnungsmitgliedern beschäftigten Gesellen (Gehilferr)
nehmen an der Erfüllung der Aufgaben der Innung und an ihrer Verwaltung
teil, soweit dies durch Gesetz oder Statut bestimmt ist. Sie wählen zu diesem
Zwecke den Gesellenausschuß.
Der Gesellenausschuß ist bei der Regelung des Lehrlingswesens und bei der
Gesellenprüfung, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen
zu beteiligen, für welche die Gesellen (Gehilfen) Beiträge entrichten oder eine be-
sondere Mühewaltung übernehmen, oder welche zu ihrer Unterstützung bestimmt sind.
b) Zwangsinnungen.
§ 100. Zur Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der
Handwerke gleicher oder verwandter Art ist durch die höhere Verwaltungsbehörde
auf Antrag Beteiligter anzuordnen, daß innerhalb eines bestimmten Bezirkes sämt-
liche Gewerbetreibende, welche das gleiche Handwerk oder verwandte Handwerke
ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzu-
gehören haben, wenn
1) die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Bei-
trittszwanges zustimmt,
2) der Bezirk der Innung so abgegrenzt ist, daß kein Mitglied durch die
Entfernung seines Wohnorts vom Sitze der Innung behindert wird, am
Genossenschaftsleben teilzunehmen und die Jnnungseinrichtungen zu be-
nutzen, und
3) die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Handwerker zur Bildung
einer leistungsfähigen Innung ausreicht.
Ii. Jnnungsausschüsse.
8 101. Für alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehörde unterstehenden In-
nungen kann ein gemeinsamer Jnnungsausschuß gebildet werden. Diesem liegt
die Vertretung der gemeinsamen Interessen der beteiligten Innungen ob. Außerdem
können ihm Rechte und Pflichten der beteiligten Innungen übertragen werden.
Iii. Handwerkskammern.
8 103. Zur Vertretung der Interessen des Handwerkes ihres Bezirkes sind
Handwerkskammern zu errichten.
8 103 a. Die Mitglieder werden gewählt:
1) von den Handwerkerinnungen, welche im Bezirke der Handwerkskammer
ihren Sitz haben, aus der Zahl der Jnnungsmitglieder,
8) von denjenigen Gewerbevereinen und sonstigen Vereinigungen, welche die
Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerkes verfolgen, mindestens
zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke der
Handwerkskammer ihren Sitz haben, aus der Zahl ihrer Mitglieder, so-
weit denselben nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Wählbarkeit
zusteht. Mitglieder, welche einer Innung angehören und nicht Hand-
werker sind, dürfen an der Wahl nicht beteiligt werden.
§ 103«. Der Handwerkskammer liegt insbesondere ob:
1) die nähere Regelung des Lehrlingswesens;
2) die Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften zu
überwachen;
3) die Staats- und Gemeindebehörden in der Förderung des Handwerkes
durch thatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten über
Fragen zu unterstützen, welche die Verhältnisse des Handwerkes berühren;
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
277
Gab es denn aber nicht schon Sonntags- und Abendschulen, meist
von Vereinen, Innungen und Gewerbekammern eingerichtet, die die
konfirmierte Jugend unterweisen und erziehen konnten? Gewiß! So segens-
reich auch die meisten dieser Schulen gewirkt haben, so litten sie doch alle
an dem unregelmäßigen Schulbesuche. Von denjenigen Schülern, die zu
Beginn des Schuljahres anfingen, hielten nur wenige aus; und gerade
diejenigen blieben fern, die der Belehrung und erziehlichen Leitung am
meisten bedurften.
So klang denn aus der Mitte des Volkes, vor allem aus dem Kreise
der Gewerbetreibenden und aller Bildungsfreunde, an das Ohr der Re«
gierung der Ruf: Gebt unserm Volke eine Fortbildungsschule, zu deren
Besuch jeder junge Manu verpflichtet ist.
Nun war die sächsische Staatsregierung damals eben damit be«
schäftigt, das Volksschulgesetz vom Jahre 1835 zeitgemäß umzugestalten.
Im Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wurde deshalb
ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der von jeder Gemeinde die Errichtung
einer Fortbildungsschule forderte. Diesen Entwurf legte die Regierung
im Frühjahre 1872 den Mitgliedern der Stündekammern vor, als sich
diese im Landhause zu Dresden zur Beratung und Beschlußfaffung
über des Landes Wohl versammelt hatten. Zunächst gelangte der Gesetze
entwurf an die zweite Kammer. Dieser Körperschaft, der die erste Kammer
zur Seite steht, gehören nach dem neuen Wahlgesetz vom 5. Mai 1909
91 Abgeordnete an, 43 Vertreter der Städte und 48 Vertreter der länd-
lichen Wahlkreise. Die Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewählt.
Stimmberechtigt ist jeder Sachse männlichen Geschlechts, der das 25. Lebens-
jahr vollendet hat und seit mindestens 2 Jahren sächsischer Staatsange-
höriger ist. In gewissen Fällen werden zu der 1 Stimme, die jeder Wahl-
berechtigte an und für sich hat, noch 1, 2 oder 3 Zusatzsiimmen gewährt.
So haben 2 Stimmen die Wahlberechtigten mit mehr als 1600 Mark
Einkommen, die Festbesoldeten und die selbständigen Gewerbetreibenden mit
mehr als 1400 Mark Einkommen, die Grundbesitzer mit mindestens 100
Steuereinheiten bei 1250 Mark Gesamteinkommen und die Inhaber des
Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Drei Stimmen sind
zugebilligt worden den Wahlberechtigten mit mehr als 2200 Mark Ein-
kommen, sowie denen, die ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen
oder als Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Künstler usw. über 1900 Mar!
beziehen, endlich auch den Grundbesitzern mit 1600 Mark Gesamteinkommen
und 150 Steuereinheiten und den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten
von mehr als 4 Hektar Acker-, Wald- oder 1 Hektar Gartenboden. Vier
Stimmen haben die Wahlberechtigten, a) die ein Einkommen von mehr
als 2800 Mark haben, b) die ein dienstliches oder gewerbliches oder aus
höherer wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit gewonnenes Ein-
kommen von über 2500 Mark beziehen, e) die Grundbesitz mit 200 Steuer-
einheiten ihr eigen neunen, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des
Wählers 2200 Mark übersteigt, und 4) die Besitzer oder Benutzer von
mehr als 8 Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt]]
278
mehr als 2 Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienenden Boden-
stäche. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, führt 1 Zusatzstimme
(Altersstimme), doch stehen mehr als 4 Stimmen keinem Wühler zu. Als
Abgeordneter wählbar ist jeder, der seit mindestens 3 Jahren die sächsische
Staatsangehörigkeit besitzt, ebensolange im Königreich Sachsen seinen Wohn-
sitz hat, eine direkte Staatssteuer entrichtet und das 30. Lebensjahr voll-
endet hat. — Die zweite Kammer, die das Schulgesetz beriet, bestand
nur aus 80 Abgeordneten, die nach den alten Bestimmungen in den
Landtag gewählt worden waren. — Daß nun bei der ersten Lesung,
d. h. Durchberatung des neuen Entwurfs, allerlei Ausstellungen an ihm
gemacht wurden, ist leicht zu erraten. Viel Köpfe, viel Sinne! Dem
einen Abgeordneten gingen die Forderungen der Regierung überhaupt zu
weit, dem andern paßte die in Aussicht genommene Unterrichtszeit nicht,
einem dritten erschien die Einrichtung zu kostspielig, ein vierter vermißte
die Einführung eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes usw.
In vielstündigen Sitzungen an sieben Tagen wurde der Entwurf
sodann einer nochmaligen Durchberatung, der zweiten und dritten Lesung,
unterworfen und schließlich nach verschiedenen Abänderungen mit 48 gegen
22 Stimmen angenommen.
Nun gelangte der Entwurf an die erste Kammer des Landtags, die
aus einer geringeren Zahl von Mitgliedern als die zweite Kammer
besteht. Ihr gehören infolge ihrer Geburt an alle großjährigen Prinzen
unseres Königshauses, von Amts wegen die Oberbürgermeister von Dresden
und Leipzig, der Rektor der Universität und verschiedene andere Herren.
Außerdem wählt unser König nach freiem Ermessen eine Anzahl Herren
aus Stadt und Land auf Lebenszeit für diese Körperschaft aus.
In dieser ersten Kammer hatte nun der Entwurf über die Fort-
bildungsschule wie jede neue Gesetzvorlage ebenfalls eine dreimalige „Lesung"
durchzumachen, ehe er endlich gegen drei Stimmen zur Annahme gelangte.
Damit war der Entwurf aber noch nicht Gesetz geworden; ihm fehlte
noch die Hauptsache: die Zustimmung und Unterschrift des Königs.
Der König erhob den Entwurf durch seine Unterschrift vom 26. April
1873 zum Gesetze, das im Gesetz- und Verordnungsblatte zur Publikation
gelangte. Am 15. Oktober 1874 trat es in Kraft. Die meisten Fort-
bildungsschulen entstanden im Jahre 1875 und konnten deshalb im Jahre
1900 auf ein fünfundzwanzigjähriges Bestehen zurückblicken.
Erich Wallher.
125. Dresden als Kunststadt.
„Majestätisch ruht im Tal
Sachsens Königsstadt, mein Dresden, leicht umglänzt vom Morgenstrahl.
Stolze Brücken, kühn geschwungen, stehn im mastenreicben Strom,
und in seinen klaren Fluten spiegelt sich der schlanke Dom.
Mit den vollsten Blumenkränzen schmückt der jugendliche Lenz
dich, Juwel des Sachsenlandes, herrlich schönes Elbflorenz!
Und noch schönrer Geistesfrühling gibt dir ewig neuen Ruhm,
bist du doch der Kunst, der hehren, hochgeweihtes Heiligtum!"
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T30: [Periode Abschnitt erster zweiter Zeitraum dritter Jahr Kapitel Sonne Planet]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium]]
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der Friedenspolitik, die uns bereits seit dein Jahre \87 ^ den Frieden gesichert
hat und welche die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat, daß auch künftig der
Friede erhalten wird — daß wir in Übereinstimmung und Unterstützung dieser
Politik alles aufbieten, was möglich ist, um unter Heranziehung aller der
Wehrkraft, welche wir in Deutschland besitzen, uns stark zu machen zur Er-
haltung des Friedens und, wenn ein Äußerstes eintritt, zur raschen Wieder-
herstellung desselben. (Bravo I)
Präsident: Das Wort hat der perr Abgeordnete Graf von Behr-
Behrenhoff.
Abg. Graf von Behr-Behrenhoff: Meine perren, ich kann nur
namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir uns den Ausführungen
der perren Vorredner anschließen.
Präsident: Der perr Abgeordnete Rickert hat das Wort.
Abg. Rickert: Meine perren, auch ich schließe mich dem Antrage an,
die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen. . . . Meine perren, wir
werden dieser Vorlage zustimmen in dem Sinne, daß wir der Zuversicht leben,
damit die Friedenspolitik der deutschen Regierung zu unterstützen. (Lebhafter
Beifall.)
Präsident: Das Wort wird nicht mehr verlangt; die Diskussion ist
geschloffen.
Es ist beantragt worden, die Vorlage an die Budgetkommission zu ver-
weisen. Mit Ihrer Genehmigung darf ich ohne besondere Abstimmung feststellen,
daß das paus diesem Antrage beigetreten ist.
wir gehen über zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung: Zweite
Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Ände-
rungen der Wehrpflicht (Nr. 38 der Drucksachen), auf Grund des
Berichtes der X. Kommission (Nr. 99 der Drucksachen).
Berichterstatter ist perr Abgeordneter Freiherr von Maltzahn-Gültz.
Ich eröffne die Diskussion über Artikel I und erteile zur Geschäftsordnung
das Wort dem Freihsrrn von und zu Frankenstein.
Abg. Freiherr von und zu Franken st ein: Ich stelle nun den
Antrag, das Gesetz, wie es aus der Kommissionsberatung hervorgegangen ist,
en bloc anzunehmen. (Lebhafter Beifall.)
Präsident: Zur Geschäftsordnung hat das Wort der perr Abgeordnete
vr. von Bennigsen.
Abg. Vr. von Bennigsen: perr Präsident, ich bin bereit, auch namens
meiner Freunde, den gestellten Antrag zu unterstützen, namentlich um deswillen,
weil die Grundlage dieses Entwurfs von sämtlichen Parteien des pauses fast
ausnahmslos schon bei der ersten Beratung anerkannt ist. (Lebhafter Beisall.)
Präsident: Der perr Reichskanzler hat das Wort.
Reichskanzler Fürst von Bismarck: Ich kann nur Zeugnis
dafür ablegen, daß die verbündeten Regierungen für ein so entschlossenes und
rasches Entgegenkommen dankbar sein werden und darin nicht nur einen Beweis
des Vertrauens des Reichstages erkennen, sondern auch eine wesentliche Ver-
stärkung, welche diese Vorlage für die Garantien des Friedens haben wird.
(Lebhafter Beifall.)
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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